Neue Berechnung der Kfz-Steuer
Ab sofort gilt die neue Kfz-Steuer!
Pkw mit Erstzulassung ab 01.07.2009 unterliegen ab sofort der neuen Kfz-Steuer. Bei dieser wird erstmalig auch die CO2-Emission berücksichtigt. Somit besteht die Kfz-Steuer aus zwei Variablen:
- Besteuerung von Benzin-Pkw mit 2,- € je angefangene 100 ccm Hubraum
- Diesel-Pkw mit 9,50 € je angefangene 100 ccm Hubraum
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- CO2-Freibetrag: Eine Basismasse von 120 g/km CO2-Emission bleibt bis 2011 steuerfrei, jedes weitere g/km wird mit 2,- € besteuert
Halter von Diesel-Pkw mit Emissionsgruppe Euro 6 erhalten von 2011 bis 2013 eine Kfz-Steuer-Befreiung von 150 €.
Pkw mit Erstzulassung vom 05.11.2008 - 30.06.2009 erhalten eine Steuerbefreiung und werden danach mit der geringeren Kfz-Steuer (meist der neuen Kfz-Steuer) besteuert.
(Tipp: Vergleichen Sie deshalb beide Berechnungsmethoden)
Pkw mit Erstzulassung bis zum 04.11.2008 werden bis zum 31.12.2012 wie bisher besteuert. Ab 2013 sollen diese dann in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden später festgelegt.