Parken in Tiefgaragen
In Tief -und Sammelgaragen findet man vereinzelt immer noch Hinweise wie „Einstellverbot von Gasfahrzeugen“.
Dieses wurde jedoch in der so genannten „Garagenverordnung“ der Bundesländer (GAV = Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen) bereits aufgehoben. Unabhängig davon stellt das „Hausrecht“ jedoch jedem Garagenbesitzer bzw. -betreiber frei, welchen Fahrzeugen er Einfahrt gewährt und welchen nicht (ggf. sollte man hier auf die Neufassung der „Garagenverordnung“ hinweisen)